Geht der Job an die Psyche? Um das herauszubekommen, hat der Gesetzgeber 2013 das Arbeitsschutzgesetz erweitert und jeden Unternehmer verpflichtet die psy-chische Gefährdungsbeurteilung mit seinen Mitarbeitern durchführen
Mit unserem Verfahren decken wir die gesetzlichen Anforderungen ab und schaffen ein agiles Team.
Dabei gehen wir folgendermaßen vor:

Ermittlung & Auswertung

Um die Akzeptanz und Offenheit der Mitarbeiter und Führungskräfte zu erreichen ist im Vorfeld eine Information mit allen Beteiligten über Ziel und Nutzen der Befragung sinnvoll. Danach werden Fragebögen ausgegeben und anonymisiert ausgewertet.

Maßnahmendefinition & Umsetzung

Entsteht ein Handlungsbedarf, werden gemeinsam gemeinschaftlich Maßnahmen definiert und Umgesetzt.

Wirksamkeitskontrolle & Dokumentation

Wie Erfolgreich die Maßnahmen umgesetzt wurden und wie zufrieden die Mitarbeiter mit dem Ergebnis sind, wird im letzten Schritt ermittelt.
Wir liefern die vom gesetzlich geforderte Dokumentation.